III. Kapitel. Ziele
Drei Ziele des Motu Proprio Summorum Pontificum(287)
Benedikt XVI. hat mit seinem Motu Proprio Summorum Pontificum die Messfeier nach dem Missale Romanum seines Vorgängers Pius´ V. in der von Johannes XXIII. überarbeiteten Version von 1962 für die Gesamtkirche wieder möglich gemacht. In diesem letzten Kapitel des vorliegenden Kommentars soll abschließend auf die drei Hauptziele dieses für die weitere Entwicklung der Liturgie in der Zukunft Weichen stellenden päpstlichen Gesetzgebungsaktes hingewiesen werden, wie sie der Gesetzgeber in seinem Begleitbrief an die Bischöfe darlegt:
a) Antwort auf die Zeichen der Zeit und Rückkehr zur Normalität;
b) gegenseitige Befruchtung der Missalia Romana von 1962 und 1970;
c) „innere Versöhnung in der Kirche“.
Das zweite Ziel, die gegenseitige Befruchtung der beiden Formen des Römischen Ritus, deute ich im Blick auf das Missale Romanum von 1970 - auch - als einen Hinweis auf eine "Reform der Reform", die den Novus Ordo Pauls VI. betrifft. Diesem Thema widme ich unter Punkt 3 ("Reform der Reform")besondere Aufmerksamkeit.
(287) Vgl. hierzu M. AILLET, Un évènement liturgique ou le sens d´un Motu Proprio, Perpignan 2007, 26-29.
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