Benedikt XVI.

Motu Proprio SUMMORUM PONTIFICUM Kirchenrechtlicher Kommentar

Gero P. Weishaupt

PÄPSTLICHE WEICHENSTELLUNGEN

 

 Das Motu Proprio Summorum Pontificum Benedikts XVI. und der Begleitbrief.

Ein kirchenrechtlicher Kommentar

Benedikt XVI.

hat mit seinem Motu Proprio Summorum Pontificum  die Weichen gestellt für eine Rückbindung der liturgischen Entwicklung an die Tradition der Kirche  und damit die  "Reform der Reform"  eingeleitet.     

In seiner Autobiographie Aus meinem Leben. Erinnerungen (1927-1977), München 1997, 174, schreibt er:

Eine Erneuerung des liturgischen Bewußtseins, eine liturgische Versöhnung, die wieder die Einheit der Liturgiegeschichte anerkennt, das Vatikanum nicht als Bruch, sondern als Entwicklungsstufe versteht, ist für das Leben der Kirche dringend vonnöten. Ich bin überzeugt, daß die Kirchenkrise die wir heute erleben, weitgehend auf dem Zerfall der Liturgie beruht, die mitunter sogar so konzipiert wird,  "etsi Deus non daretur": daß es in ihr gar nicht mehr darauf ankommt, ob es Gott gibt oder ob er uns anredet und erhört. Wenn aber in der Liturgie nicht mehr die Gemeinschaft des Glaubens, die weltweite Einheit der Kirche und ihrer Geschichte, das Mysterium des lebendigen Christus erscheint, wo erscheint Kirche in ihrem geistlichen Wesen dann noch? Dann feiert die Gemeinde nur sich selbst, aber das lohnt sich nicht. Und weil es die Gemeinde aus sich gar nicht gibt, sie vielmehr immer nur durch den Glauben vom Herrn her überhaupt als Einheit entsteht, ist Zerfall in Parteiungen aller Art, das parteiliche Gegeneinander in einer sich selbst zerreißenden Kirche unter diesen Bedingungen unwiderruflich. Darum brauchen wir eine neue Liturgische Bewegung, die das eigentliche Erbe des II. Vatikanischen Konzils zum Leben erweckt.


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Herzlich begrüße ich Sie auf dieser Internetseite.

Hier lesen Sie einen ausführlichen kirchenrechtlichen Kommentar zum Motu Proprio Summorum Pontificum, das - von Papst Benedikt XVI. am 7. Juli 2007 promulgiert - am 14. September 2007 für die gesamte Katholische Kirche des Lateinischen Ritus Rechtskraft erhalten hat. Den Kommentar finden Sie im ersten Kapitel auf dieser Internetseite.

Das zweite Kapitel behandelt einige Aspekte mit Bezug auf die Möglichkeiten und Grenzen bei der Umsetzung der nachkonziliaren Sakramentendisziplin in der Zelebration nach dem Missale Romanum von 1962.

Im dritten Kapitel gehe ich auf den Begleitbrief Benedikts XVI. zum Motu Proprio ein. Dort benennt der Papst drei Ziele, die er mit Summorum Pontificum verfolgt. Eines dieser Ziele ist die "gegenseitige Befruchtung" der Römischen Messbücher Pius´ V. in seiner Ausgabe von 1962 und Pauls VI. In diesem Zusammenhang entfalte ich unter Berücksichtigung der Aussagen des früheren Kardinals Joseph Ratzinger zur Erneuerung der Liturgie im Spiegel der Tradition meine eigenen Überlegungen und Vorschläge hinsichtlich einer "Reform der Reform", die den "Novus Ordo" Pauls VI. betrifft und derer Bezugs- und Ausgangspunkt nach den Worten Joseph Ratzingers/Benedikts XVI. das Missale Romanum von 1962 sein wird.

Im Laufe des ersten Halbjahres 2010 soll der Kommentar auch als Buch mit dem Titel "Päpstliche Weichenstellungen. Das Motu Proprio Summorum Pontificum und der Begleitbrief. Ein kirchenrechtlicher Kommentar" zur Verfügung stehen.

Abschließen möchte ich diese Startseite mit einem Gebet für den Heiligen Vater in der Sprache der Kirche, dem Latein.

Oremus pro Pontifice nostro Benedicto. Dominus conservet eum, et vivificet eum et beatum faciat eum in terra et non tradat eum in animam inimicorum eius.

Deus, omnium fidelium pastor et rector, famulum tuum Benedictum, quem pastorem Ecclesiae tuae praeesse voluisti, propitius respice: Da ei, quaesumus, verbo et exemplo, quibus praeest, proficere, ut ad vitam, una cum grege sibi credito, perveniat sempiternam. Per Christum, Dominum nostrum. Amen.

 

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VATICANUM II

"Treu der Überlieferung erklärt das Heilige Konzil schließlich, daß die heilige Mutter Kirche allen rechtlich anerkannten Riten gleiches Recht und gleiche Ehre zuerkennt.

Es ist ihr Wille, daß diese Riten in Zukunft erhalten und in jeder Weise gefördert werden und es ist ihr Wunsch, daß sie soweit es not tut, in ihrem ganzen Umfang gemäß dem Geist gesunder Überlieferung überprüft und im Hinblick auf die Verhältnisse und Notwendigkeiten der Gegenwart mit neue Kraft ausggestattet.

Sacrosanctum ConciliumArtikel 4

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Letzte Änderung:
March 12. 2010 16:29:46